Informationen zu Heckmarkierungstafeln

Welche Fahrzeuge?
Motorwagen, Leicht-, Klein- und dreirädrige Motorfahrzeuge mit einer bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h und ihre Anhänger sowie Anhänger, deren
Höchstgeschwindigkeit auf maximal 45 km/h beschränkt ist, müssen mit einer
Heckmarkierungstafel entsprechend den Bestimmungen des ECE-Reglements Nr. 69
Anhang 15 und von Anhang 4 Ziffer 10 VTS gekennzeichnet sein.

Ausgenommen sind Traktoren (siehe Position 19 im Fahrzeugausweis) sowie Fahrzeuge
mit einer Breite von höchstens 1,30 m. (Rechtsgrundlagen: Art. 68 VTS).

Gültigkeit:
Diese Vorschrift gilt für Neufahrzeuge ab 1. Juli 2008.
Für Fahrzeuge, die vor dem 1. Juli 2008 in Verkehr standen, gilt die Vorschrift ab dem
1. Juli 2009.

Anbringung:
Die Spitze der Tafel muss nach oben weisen. Sie muss senkrecht angebracht sein
(max. Abweichung: 5° nach hinten geneigt).

In der Breite:  Ist nur eine Heckmarkierungstafel angebaut, so muss sich diese in der
linken Fahrzeughälfte befinden oder in der Fahrzeuglängsachse.

In der Höhe: Unterkante nicht weniger als 0,25 m vom Boden; Oberkante nicht mehr
als 1,50 m vom Boden.

Zwei Heckmarkierungstafeln sind symmetrisch zur Längsachse des Fahrzeugs in
gleicher Höhe über dem Boden anzubringen.


Ausnahmen Können bei besonderen Fahrzeugen, namentlich bei Arbeitsfahrzeugen,
wegen ihrer Bauart oder Verwendung die Höhenvorschriften nicht eingehalten werden,
so sind die Heckmarkierungstafeln möglichst nahe an den vorgeschriebenen Stellen
anzubringen.

Geometrische Sichtbarkeit:
- Horizontalwinkel 30° nach innen und aussen. (Unbedingt erforderliche Bauteile 
dürfen bis zu 10 % der Tafel überdecken).

- Vertikalwinkel 15° über und unter der Waagrechten

Kontaktadressen:
Strassenverkehrsamt des Kantons St.Gallen: www.stva.sg.ch

Fahrzeugdisposition:
- Prüfstelle Oberbüren, Industrie Haslen 4, 9245 Oberbüren, Tel. 058 229 92 22, info.oberbueren@sg.ch

- Prüfstelle Thal-Buriet, Mennstrasse, 9425 Thal, Tel. 058 229 92 62, info.buriet@sg.ch
- Prüfstelle Mels, Wangser Bahnhofstrasse 71, 8887 Mels, Tel. 058 229 92 92, info.mels@sg.ch 
- Prüfstelle Kaltbrunn, Uznacherstrasse 72, 8722 Kaltbrunn, Tel. 058 229 93 13, info.kaltbrunn@sg.ch

Für Fragen und weitere Informationen:
- Prüfstelle St. Gallen-Winkeln, Biderstrasse 6, 9015 St. Gallen, Tel. 058 229 92 12, info.winkeln@sg.ch