Infos zu Höchstgeschwindigkeit für Anhänger in der Schweiz

Der Bundesrat hat gemäss einer Sitzung vom 20. Mai 2020 Änderungen
im Strassenverkehrsgesetz verordnet.
PW Anhänger bis 3.5 t dürfen ab Januar 2021 eine Höchstgeschwindigkeit
von 100km/h fahren. 
Die Anhänger benötigen keine besonderen Anforderungen an die Fahrzeug-
technik.
Dazu gibt es keine Einträge in die Fahrzeugpapiere, weder braucht es einen
Geschwindigkeitskleber am Fahrzeug.

Für eine sichere Fahrt empfehlen wir dennoch Radstossdämpfer und
eine Sicherheitskupplung zu verwenden.

Der Gesetzgeber verzichtet somit auch auf eine Prüfpflicht und den damit
verbundenen  Administrationsaufwand.
Der Fahrer hat zu verantworten inwieweit er mit der erhöhten Geschwindigkeit
verkehrssicher unterwegs ist.
Allerdings sind nicht immer alle bestehenden Anhänger für 
100 km/h geeignet.


Die Angaben über die Eignung des Anhängers für 100 km/h finden Sie:
- im Typenschein
- Typengenehmigung
- schweizerisches Datenblatt
- CoC (Certificate of Conformity = Konformitätsbescheinigung)
- Nachweis vom Fahrzeughersteller

Wichtig: Über die zulässige Höchstgeschwindigkeit für Fahrten im Ausland und
die Anforderungen für die Fahrzeuge informieren Sie sich bitte beim jeweiligen
Staat.

z.B. Anforderungen für Deutschland:
Es müssen bestimmte Massverhältnisse zwischen Anhänger und Zugfahr-
zeug eingehalten werden.
Die zulässige Gesamtmasse (auch zGG = zulässiges Gesamtgewicht) des
Anhängers, der für 100-km/h-Fahrten zugelassen werden soll, hängt vom
Leergewicht des Zugfahrzeugs ab.
Das Leergewicht des Zugfahrzeugs wird mit einem definierten Faktor X
multipliziert.

Dieser Faktor beträgt:
- 0,3 für ungebremste Anhänger und gebremste Anhänger ohne Stoss-
   dämpfer
- 1,1 für gebremste Anhänger mit Stoßdämpfer
- 1,2 mit Antischlingerkupplung (AKS), gebremst und mit Stossdämpfer

Übersteigt das tatsächliche zulässige Gesamtgewicht des Anhängers den
errechneten Wert, muss der Anhänger abgelastet werden.
Wenden Sie sich dafür an einen technischen Dienst.
Achten Sie darüber hinaus auf die im Fahrzeugschein des Zugfahrzeugs
angegebene maximale Anhängelast. 

Zusammengefasst können durch die Erhöhung der Tempobegrenzung
von 100 km/h auch keine Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt werden. 
Die Auswirkungen auf den Verkehrsfluss werden sich zeigen.

Um die 100-km/h-Zulassung für einen Anhänger in der Schweiz zu prüfen,

finden Sie die Typengenehmigungsnummer im Feld 24 des Fahrzeugausweises.
Mit dieser Nummer können Sie im Schweizerischen Fahrzeug-Datenblatt, Punkt 17,
die zulässige Höchstgeschwindigkeit nachschlagen oder über 
www.typenscheine.ch https://www.typenscheine.ch/ die Informationen online
einsehen.

Es ist keine spezielle Vorführung oder Plakette für die Schweiz erforderlich,
solange die Voraussetzungen wie die Reifen mit mindestens
Geschwindigkeitsindex L erfüllt sind.