Anhänger Abreissseil richtig befestigen

Wie sind die Vorschriften in der Schweiz betreffend Anbringen
des Abreissseils am Anhänger?


Wie muss die Abreissleine am Anhänger richtig montiert werden?
Welche Regeln gelten in der Schweiz?

Die Regelung des Anhänger-Abreissseils in der Schweiz führt unter Campern
immer wieder zu regen Diskussionen.

Nicht alle Kantone wenden das gleiche Verfahren an, was sich in hohen
Bussgeldern abzeichnen kann.


Die TCS Experten, Daniel Oess, Experte des technischen Zentrums Volketswil und
Schulungs-Experte für Anhänger-Fahrkurse bei TCS Training & Events,
sowie Erich Schwizer, Experte Mobilitätsberatung, geben Auskunft.


Wie muss ich das Anhänger-Abreissseils anbringen?

Das sagen die Experten:
„In der Schweiz gilt: die Abreissleine, bzw. das Sicherungsseil, muss am Fahrzeug

selbst oder an speziellen Ösen / Laschen eingehängt werden können.

Wenn keine Öse vorhanden ist, muss nachgerüstet werden.
In der Schweiz ist diese Regelung seit 1998 unverändert gültig.
Die Kontrolle ist Sache der Kantone“.


Korrekte Anbringung direkt am Fahrzeug, mit Öse:

Zum korrekten Betrieb muss die Abreissleine mit dem Karabinerhaken an einer Öse
am Fahrzeug oder der Anhängerkupplung eingehängt werden.
 
 

 


Die Anbringung direkt an der Anhängerkupplung, ohne Öse,
ist nicht erlaubt:

 


Korrekt nachgerüstet mit einem Abreiss-Fangseilhalter 
mit Öse für das Abreisseil

Diese einfache Lösung ist unwirksam, wenn sich der Anhänger mitsamt der
abnehmbaren Kupplung vom Fahrzeug löst und verabschiedet. 

Nicht alle Kantone wenden das gleiche Verfahren an, was sich in hohen
Bussgeldern abzeichnen kann.
So haben einige kantonale Strassenverkehrsämter bis vor wenigen Monaten verlangt,
den Befestigungspunkt für die Abreissleine an einem nicht abnehmbaren Teil der
Anhängerkupplung oder direkt am Fahrzeug zu montieren. 

Hier finden Sie den Abreiss-Fangseilhalter: 


Empfehlung des TCS bei abnehmbarer Anhängerkupplung

Der TCS empfiehlt, den Befestigungspunkt für die Abreissleine an einem nicht
abnehmbaren Teil der Anhängerkupplung oder direkt am Fahrzeug zu montieren,
z.B. am Querträger unter der Stossstange.

So sind die Sicherheit und die Einhaltung der kantonalen Vorschriften gewährleistet.

Dies entspricht der UN/ ECE- Regelung Nr. 55, die festlegt, dass Abschlepphaken
einen Befestigungspunkt für Abreissleinen haben müssen, aber nicht angibt, wo. 

Eine Ergänzung zu dieser Verordnung vom Februar 2018 schliesst abnehmbare
Haken als Befestigungspunkte aus.


Die Abreissleine muss dann an einem nicht abnehmbaren des Fahrzeugs
befestigt werden. 

 


Lassomässiges Überwerfen ist nicht zulässig

Die Abreissleine darf nicht mehr nur um den Kugelhals geschlauft werden
(lassomässiges Überwerfen).


Begründung: Im Falle einer unkontrollierten Lösung des Anhängers vom Zugfahrzeug,
strafft sich das Abreissseil und löst so die Bremse des Anhängers aus.

Wird das Abreissseil aber nur über die Anhängerkupplung geschlungen,
kann diese ebenso selbstständig aus dem Halter fallen, wenn sich der Anhänger unkontrolliert löst.
Die Gefahr in einem solchen Falle: der Anhänger kann unkontrolliert weiter rollen.

 


Regelung für Anhänger ohne Bremsen in der Schweiz

Auch Anhänger ohne Bremsen müssen mit einer Sicherheitsleine
(Seil oder einer Kette) am Zugfahrzeug gesichert werden. 
Auch hier ist das sogenannte „lassomässige“ Überwerfen nicht erlaubt.

  Ausgangslage TCS Empfehlung
Anhängerkupplung mit vorhandener Öse Bei vorhandener Öse soll der
Karabinerhaken dort eingehängt werden –
gilt für fest montierte sowie für abnehmbare AHK
Anhängerkupplung fest montiert, Öse fehlt Als einfache Ausführung genügt
eine Sicherungsschelle oder ein
Edelstahlring, weil eine fest montierte
AHK nicht abfällt.
Anhängerkupplung abnehmbar*, Öse fehlt

*) Die einfache Ausführung mit
Sicherungsschelle oder Edelstahlring sollte
nach Auffassung des TCS in keinem Kanton gebüsst werden.
Als sichere Ausführung empfiehlt
der TCS die Nachrüstung am Fahrzeug,
z. B. Traverse unter dem Stossfänger

Ausgangslage

TCS Empfehlung

Anhängerkupplung mit vorhandener Öse

Bei vorhandener Öse soll der Karabinerhaken dort eingehängt werden – gilt für fest montierte sowie für abnehmbare AHK

Anhängerkupplung fest montiert, Öse fehlt

Als einfache Ausführung genügt eine Sicherungsschelle oder ein Edelstahlring, weil eine fest montierte AHK nicht abfällt.

Anhängerkupplung abnehmbar*, Öse fehlt

*) Die einfache Ausführung mit Sicherungsschelle oder Edelstahlring sollte nach Auffassung des TCS in keinem Kanton gebüsst werden.

Als sichere Ausführung empfiehlt der TCS die Nachrüstung am Fahrzeug, z. B. Traverse unter dem Stossfänger

Beim Kauf einer neuen Anhängerkupplung empfiehlt der TCS, darauf zu achten, dass das
Abreissseil an einer fest mit dem Fahrzeug verbundenen Öse eingehängt werden kann. 

Die Folgen für ein Nichteinhalten der Richtlinien in der Schweiz

Wer sich nicht an die Regelung hält, muss bei einer Kontrolle mit einer Busse bis zu CHF 500.--
rechnen und wird verzeigt.